Pflegedienst Lebenszeit

Beratung

Pflege und Unterstützung egal welcher Art ist ein komplexer Sachverhalt.
Im Prozess der Informationssammlung kommen viele Fragen auf, welche am besten in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch mit den Inhabern oder der Pflegedienstleitung des Pflegedienstes Lebenszeit erörtert werden können. Damit Sie sich aber allgemein auch ohne persönliches Gespräch über den Bereich der Pflegeeinstufung informieren können, haben wir Ihnen einen kurzen Text sowie einige Verweise auf umfangreichere Internetseiten zur Verfügung gestellt.

Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre persönliche Kontaktaufnahme!
Unsere Öffnungszeiten in unseren Räumlichkeiten in der Im Käppele 15 in Kandern sind:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-12 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 07626-977 42 70

In der Folge sind in kurzer Form die verschiedenen Pflegegrade erläutert, sowie der dafür notwendige Pflegebedarf. Dieser Bedarf wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch einen Gutachter berechnet. Bei der genannten Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne!

Monatliche Leistungen im Überblick

2020
Sachleistung Häusliche Pflege:

Pflegegrad 1:

125 Euro

Pflegegrad 2:

689 Euro

Pflegegrad 3:

1.298 Euro

Pflegegrad 4:

1.612 Euro

Pflegegrad 5:

1.995 Euro

Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:

Pflegegrad 1:

125 Euro

Pflegegrad 2:

316 Euro

Pflegegrad 3:

545 Euro

Pflegegrad 4:

728 Euro

Pflegegrad 5:

901 Euro

Seit dem 1. Januar 2015 können Leistungen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege auch kombiniert werden. Wenn eine Pflegeperson beispielsweise verhindert ist, und der Pflegebedürftige seine Leistungen aus der Kurzzeitpflege nicht aufgebraucht hat, kann er diese bis zur Hälfte (also 806 Euro und insgesamt somit maximal 2.418 Euro jährlich) für die Verhinderungspflege einsetzen. Nicht genutzte Leistungen aus der Verhinderungspflege können seit 2016 sogar komplett in der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Pflegebedürftige können somit bis zu 3.224 Euro in der Kurzzeitpflege nutzen.

Angehörige, die mehr als 10 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich (Verhinderungspflege). 

Teilstationäre und Kurzzeitpflege:

Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 1:

bis zu 125 Euro
(Entlastungsbetrag)

Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 2:

689 Euro

Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 3:

1.298 Euro

Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 4:

1.612 Euro

Tages-/Nachtpflege
Pflegegrad 5:

1.995 Euro

Kurzzeitpflege:

1.612 Euro
(jährlich, Leistungszeitraum 8 Wochen)

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