Pflege
und Unterstützung egal welcher Art ist ein komplexer Sachverhalt.
Im Prozess der Informationssammlung kommen viele Fragen auf, welche am besten
in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch mit den Inhabern oder der Pflegedienstleitung
des Pflegedienstes Lebenszeit erörtert werden können. Damit Sie sich aber
allgemein auch ohne persönliches Gespräch über den Bereich der Pflegeeinstufung
informieren können, haben wir Ihnen einen kurzen Text sowie einige Verweise auf
umfangreichere Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns in jedem Fall über Ihre persönliche Kontaktaufnahme!
Unsere Öffnungszeiten in unseren Räumlichkeiten in der Im Käppele 15 in
Kandern sind:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 10-12 Uhr oder nach
Vereinbarung
Telefonisch erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 07626-977 42 70
In der Folge sind in kurzer Form die verschiedenen Pflegegrade erläutert, sowie der dafür notwendige Pflegebedarf. Dieser Bedarf wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch einen Gutachter berechnet. Bei der genannten Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne!
2020
Sachleistung Häusliche Pflege:
Pflegegrad 1: | 125 Euro |
Pflegegrad 2: | 689 Euro |
Pflegegrad 3: | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4: | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5: | 1.995 Euro |
Pflegegrad 1: | 125 Euro |
Pflegegrad 2: | 316 Euro |
Pflegegrad 3: | 545 Euro |
Pflegegrad 4: | 728 Euro |
Pflegegrad 5: | 901 Euro |
Seit dem 1. Januar 2015 können Leistungen der Kurzzeit- und der
Verhinderungspflege auch kombiniert werden. Wenn eine Pflegeperson
beispielsweise verhindert ist, und der Pflegebedürftige seine Leistungen aus
der Kurzzeitpflege nicht aufgebraucht hat, kann er diese bis zur Hälfte (also
806 Euro und insgesamt somit maximal 2.418 Euro jährlich) für die
Verhinderungspflege einsetzen. Nicht genutzte Leistungen aus der
Verhinderungspflege können seit 2016 sogar komplett in der Kurzzeitpflege
eingesetzt werden. Pflegebedürftige können somit bis zu 3.224 Euro in der
Kurzzeitpflege nutzen.
Angehörige, die mehr als 10 Stunden in der Woche pflegen, sind automatisch renten- und unfallversichert. Fallen betreuende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von bis zu 1.612 Euro jährlich (Verhinderungspflege).
Tages-/Nachtpflege | bis zu 125 Euro |
Tages-/Nachtpflege | 689 Euro |
Tages-/Nachtpflege | 1.298 Euro |
Tages-/Nachtpflege | 1.612 Euro |
Tages-/Nachtpflege | 1.995 Euro |
Kurzzeitpflege: | 1.612 Euro |